Tipp: Jede Einrichtung und jede
Mitarbeiterin ist anders. Prüfen Sie,
welche Maßnahmen für Ihren Fall
machbar und hilfreich sind.
Herausforderung 1: Die Lage der Arbeitszeit passt nicht zur Angehörigenpflege.
Herausforderung 2: Die Angehörigenpflege erfordert langfristige Planung.
Herausforderung 3: Die Angehörigenpflege erfordert kurzfristige Einsatzbereitschaft.
Herausforderung 4: Die Arbeitszeit ist zu lang, um genügend Zeit und Kraft für die Angehörigenpflege zu haben.
(1) Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz regeln diese Möglichkeiten und werden Stand Juli 2019 überarbeitet.
Herausforderung 5: Die Belastungen bei der Arbeit sind zu hoch oder ähneln den Belastungen der Angehörigenpflege zu sehr.
Herausforderung 6: Angehörigenpflege erfordert Wissen und zusätzliche Ressourcen.
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften können helfen
Ihre Unterstützungsmaßnahmen lassen sich möglicherweise im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) einbetten. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften unterstützen Sie mit diversen Leistungen und Experten bei Ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Falls Sie noch keinen BGM-Partner haben, fragen Sie am besten eine Krankenkasse, die viele Ihrer Mitarbeiterinnen versichert, oder Ihre Berufsgenossenschaft. Auch über die Koordinierungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen können Sie einen BGM-Partner finden: www.bgf-koordinierungsstelle.de
Informieren Sie sich auch zu den Möglichkeiten durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Maßnahmen von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege, Familie und Pflegeberuf werden bis 2024 mit 100 Mio. Euro gefördert.
Unterstützungsmaßnahmen können rechtlich vereinbart werden
Sie können konkrete Maßnahmen als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag festhalten. Wenn es einen Betriebsrat gibt, können Sie eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Fördern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität
Heben Sie sich im Wettbewerb um neue Mitarbeiter von der Konkurrenz ab und machen Sie Ihre vereinbarkeitsorientierte Personalpolitik öffentlich. Entsprechende Betriebsvereinbarungen können Sie in einer Pressemitteilung in der Fachpresse oder auf ihrer Webseite mitteilen. Auch ohne Betriebsvereinbarung können Sie auf Ihrer Webseite, am schwarzen Brett, in Stellenausschreibungen und im Bewerbungsgespräch auf Ihre vereinbarkeitsorientierte Personalpolitik hinweisen.
Wilhelm Beckmann, Heidi Clasen, Anne-Katrin Haubold
Stand August 2019